KfW Baukredit
Ihr Überblick über Ihre Fördermöglichkeiten

Was bringt die KfW Baufinanzierung?

Energieeffizientes Bauen oder sanieren lohnt sich heutzutage doppelt, denn Sie sparen teure Energiekosten und erhalten zusätzlich zu Ihrem Hauskredit einen staatlich geförderten KfW Baukredit zu attraktiven Konditionen.

Die KfW unterstützt Sie finanziell mit dem KfW Baukredit beim Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses oder eines vergleichbaren Passivhauses. Ganz auf Ihr nachhaltiges Immobilienvorhaben für Berlin und Brandenburg zugeschnitten, bietet die KfW eine Variation an Krediten und Zuschüssen an.

Gerne stellen wir Ihnen diese Optionen auch in einem persönlichen Gespräch vor. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Worauf achten bei der KfW Förderung?

Die günstige staatliche Förderung gilt für alle Immobilien, die dem Energiestandard eines KfW-Effizienzhauses oder eines vergleichbaren Passivhauses entsprechen. Ihren Antrag auf KfW-Förderung stellen Sie über eine der KfW-Partnerbanken. In der Regel werden diese staatlichen Förderungen gemeinsam mit einer Baufinanzierung genutzt. Sie können Ihr KfW-Förderdarlehen aber auch unabhängig von einem Baudarlehen beantragen.

Wenn Sie beides miteinander kombinieren möchten, sind sowohl für die private Baufinanzierung als auch für den KfW Baukredit separate Antragsunterlagen auszufüllen. Wir helfen Ihnen in Berlin und Brandenburg mit Ihren KfW-Anträgen.

Lohnt sich die Förderung auch für Ihren Hausbau? Gerne kalkulieren wir Ihre Fördermöglichkeiten durch. Sprechen Sie uns darauf an!

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KfW Förderung für Ihren Hausbau

Nachdem wir bei einem persönlichen Gespräch mit Ihnen Ihr analysiert haben, empfehlen wir Ihnen den dazu passenden KfW Baukredit oder KfW-Zuschuss für die Region Berlin Brandenburg. Anschließend prüfen wir, welcher Finanzpartner Ihnen das Konzept anbietet, das zu Ihrem Hausbau passt. Wir stellen mit Ihnen Ihre Antragsunterlagen zusammen und füllen die Anträge aus, damit Ihrem KfW Baukredit nichts mehr im Wege steht.

Wir kümmern uns auch nachdem Sie Ihre Baufinanzierung bekommen haben für Sie weiterhin um die Erledigung sämtlicher Formalitäten während Ihres Buavorhabens. Für Ihre Fragen, stehen wir selbstverständlich als Ansprechpartner bereit. Ihre Anliegen zum KfW Baukredit bearbeiten wir umgehend und diskret und halten Sie währenddessen stets auf dem Laufenden.

 
  • Analyse Ihrer Finanzen, Ihres Vorhabens und der Fördermöglichkeiten
  • Zusammenstellung und Bearbeitung der Anträge
  • Betreuung während des Bauablaufs
  • Nachträgliche, langfristige Unterstützung für Ihre Fragen
Beratungstermin vereinbaren

KfW Programme in der Übersicht

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KfW 124: KfW-Wohn­eigentums­programm

  • Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims
  • Förderkredit bis zu 100.000 Euro
  • für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
  • gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
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KfW 159: Altersgerecht Umbauen – Kredit

  • Barrieren reduzieren, Wohnkomfort erhöhen und vor Einbruch schützen
  • Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz
  • Förderkredit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
  • für alle, die Barrieren reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
  • auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
  • Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel.
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KfW-Zuschuss 431: Baubegleitung

  • Übernahme von 50 % der Kosten für Planung und Baubegleitung durch externe Sachverständige
  • für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen
  • für die Erstellung von Zertifikaten für nachhaltiges Bauen
  • bis 4.000 Euro pro Vorhaben
  • nur in Kombination mit den Produkten 151/152, 430 und 153
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KfW 300: Wohneigentum für Familien

  • Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen, und kein anderes Wohneigentum haben:
  • Förderkredit für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen (Als Erstkauf (oder Ersterwerb) gilt ein Kauf bis 1 Jahr nach Bauabnahme)
  • Das Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Kredithöchstbeträge von 170.000 bis 270.000 Euro:
  • Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude“:
  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro
  • Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe „Klima­freundliches Wohn­gebäude – mit QNG“:
  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro­
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro­
  • Die geförderte Wohneinheit ist als (Mit)Eigentümer mindestens fünf Jahre ab Einzug selbst zu nutzen. Die Verpflichtung zur Selbstnutzung nach dieser Förderung endet spätestens mit dem Ende der ersten Zinsbindung.
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird während der ersten Zinsbindung aus Bundesmitteln verbilligt.
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KfW 261: Wohngebäude – Kredit: Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus – für Sanierung und Kauf
  • Das Effizienz­haus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förder­produkten nutzen. Unter­schiedliche Zahlen­werte geben an, wie energie­effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenz­gebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energie­effizienz.
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuz­ahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Lauf­zeit. Je besser die Effizienz­haus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.
  • Der maximale Tilgungs­zuschuss kann sich gegebenen­falls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energe­tische Fach­planung/Bau­begleitung beantragt wird.
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist notwendig
  • Die Kombination einer BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich. Eine Kombination mit der BEG – Einzelmaßnahmen ist möglich.
  • Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel.
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KfW 297&298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims

  • Förderkredit für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung (Als Erstkauf (oder Ersterwerb) gilt ein Kauf bis 1 Jahr nach Bauabnahme)
  • für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen, gilt das Programm 297
  • für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und diesen vermieten wollen, gilt das Programm 298
  • Die erste Bedingung für ein klimafreundliches Wohngebäude: Es muss ein Energiesparhaus sein, genau gesagt ein Effizienzhaus 40.
  • Die zweite Bedingung: Förderung nur mit Experten für Energieeffizienz
  • Die dritte Bedingung für ein klima­freund­liches Wohn­gebäude: Es darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
  • Wie hoch Ihr Förderkredit ist, hängt davon ab, welche Förder­stufe Sie erreichen – also wie energie­effizient und nach­haltig Ihre Immobilie ist.
  • Förderstufe 1: Klimafreundliches Wohngebäude
  • Die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude ist die Basis­stufe für die staatliche Förderung. Sie erreichen diese Förder­stufe, wenn Ihr Wohn­gebäude gemäß der technischen Mindest­anforderungen
  • ein Effizienzhaus 40 ist,
  • wenig Treibhausgase ausstößt und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
  • In dieser Förderstufe gibt es für Ihr Vorhaben einen maxi­malen Kredit­betrag von 100.000 Euro je Wohnung
  • Je Wohnung heißt: Wenn Sie zum Beispiel ein Haus mit einer separaten Einlieger­wohnung bauen, erhalten Sie die Förderung für zwei Wohnungen, also bis zu 200.000 Euro.
  • Förderstufe 2: Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
  • Die Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG stellt höhere Ansprüche an die Nach­haltigkeit. Sie erreichen diese Förder­stufe, wenn Ihr Wohn­gebäude gemäß der technischen Mindest­anforderungen
  • ein Effizienzhaus 40 ist,
  • die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“
  • Dafür gibt es zwei Siegelvarianten, QNG-PLUS und QNG-PREMIUM. Für beide Varianten gilt dieselbe Förderung erfüllt und dafür ein Nach­haltig­keits­zertifikat erhält, und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
  • In dieser Förderstufe steigt der maximale Kreditbetrag auf 150.000 Euro je Wohnung
  • Je Wohnung heißt: Wenn Sie zum Beispiel ein Haus mit einer separaten Einlieger­wohnung bauen, erhalten Sie die Förderung für zwei Wohnungen, also bis zu 300.000 Euro.
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
  • gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
  • Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel.